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BFH, 27.02.1953 - III 16/53 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Vergünstigungen bei Beschlagnahme von Grundstücken durch die Besatzungsmächte - Ermessensreduzierung bei Vergünstigungen wegen Unwirtschaftlichkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 57, 285
- DB 1953, 502
- BStBl III 1953, 112
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.10.1952 - IV 376/51 S
Ausschließliche Regelung für die Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat …
Auszug aus BFH, 27.02.1953 - III 16/53 U
Bei der Entscheidung, ob die Einziehung von Leistungen auf Umstellungsgrundschulden, die auf einem vom Eigentümer selbst bewohnten, ihm durch Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht entzogenen Grundstück ruhen, eine offenbare Härte darstellt, können Aufwendungen des Eigentümers für Hausrat und Kleidung im Rahmen der Entscheidung IV 376/51 S vom 16. Oktober 1952 (BStBl. 1952 Teil III S. 298) als "besonderer Umstand" im Sinne des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 8. März 1951 (BStBl. 1951 Teil I S. 262) berücksichtigt werden.Zusammenfassung: Bei der Entscheidung, ob die Einziehung von Leistungen auf Umstellungsgrundschulden, die auf einem vom Eigentümer selbst bewohnten, ihm durch Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht entzogenen Grundstück ruhen, eine offenbare Härte darstellt, können Aufwendungen des Eigentümers für Hausrat und Kleidung im Rahmen der Entscheidung IV 376/51 S vom 16. Oktober 1952 (BStBl. 1952 Teil III S. 298) als "besonderer Umstand" im Sinne des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 8. März 1951 (BStBl. 1951 Teil I S. 262) berücksichtigt werden.
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat in der Entscheidung IV 376/51 S vom 16. Oktober 1952 (BStBl. 1952 III S. 298) ausgesprochen, daß bei der Einkommensteuer dem Besatzungsgeschädigten im Rahmen des § 33 Abs. 1 EStG Ermäßigungen gewährt werden können.
Sie können allerdings von den Gesamteinkünften nur in dem Umfang abgesetzt werden, als sie bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach der Entscheidung IV 376/51 S anerkannt werden müßten.
- BFH, 11.12.1953 - III 143/53 U
Berücksichtigung der Absetzung auf Grundstücke und auf Gegenstände des …
Es hat sich auf die Entscheidung des Senats III 16/53 U vom 27. Februar 1953, Bundessteuerblatt (BStBl.) 1953 III S. 112, dafür berufen, daß "im Erlaßverfahren" die gleichen Berechnungsarten angewandt werden müßten und hat für die Fälle des Halbsatzes 1 und Halbsatzes 2 die Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt.Der Senat hat aber wiederholt ausgesprochen, daß die Vorschrift auch für die zurückliegende Zeit angewendet werden muß (vgl. das oben angeführte Urteil III 16/53 U).
- BFH, 25.09.1953 - III 86/53 S
Voraussetzungen einer offensichtlichen Härte - Rechtsanspruch auf Vergünstigungen …
Es wird auf das Urteil des Senats III 16/53 U vom 27. Februar 1953, Bundessteuerblatt 1953 Teil III S. 112, verwiesen. - BFH, 06.11.1953 - III 98/53 U
Befugnis des Schuldners von Umstellungsgrundschulden zum Angriff der Grundalgen …
Wenn auch im Fall des § 5 Abs. 4 Halbsatz 2 die Einkommensverhältnisse nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen zu beurteilen sind, so ist der Einkommensteuerbescheid jedoch (vgl. die Entscheidung des Senats III 16/53 U vom 27. Februar 1953, Bundessteuerblatt 1953 Teil III S. 112) nicht unbedingt bindend.